AGB
Bedingungen der Zusammenarbeit
Der Vertrag bestimmt die Grundsätze der
Zusammenarbeit in Bezug auf Produkte oder
Leistungen (Produkt) des Auftragnehmers:
RW Folierungen
im Auftrag des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
angenommenen Bestellungen termingerecht
und gemäß den festgelegten Bedingungen
an seinem Standort auszuführen, d. h.:
Weissenwolffgasse 6,1210 Wien, Österrreich
Der Auftraggeber verpflichtet sich, in jeder
Bestellung alle Bedingungen der
Produktherstellung und -lieferung
festzulegen, wie auch die Bestellung gemäß
den Bestimmungen des vorliegenden
Vertrages zu bezahlen.
§1. Abgabe und Annahme der
Bestellungen
1. Die Bestellungen werden mithilfe eines
Bestellformulars oder per E-Mail mit
angehängten Produktionsdateien
abgegeben.
2. Der Produktionsvorgang (Ausführung
der Bestellung) beginnt, nachdem der
Auftragnehmer die Bestellung
angenommen hat.
3. Das ausgefüllte Bestellformular muss die
genauen Angaben zum Auftraggeber
gemäß den vorgelegten amtlichen
Dokumenten enthalten, die
Auftragsbedingungen und den
Liefertermin, die Zahlungsmodalitäten und
die genaue Beschreibung oder
Spezifikation des bestellten Produktes
(Spezifikation).
4. Bevor die erste Bestellung abgegeben
wird, ist der Auftraggeber verpflichtet,
Kopien der für den jeweiligen Staat
üblichen Registerurkunden (z. B. Auszug
aus dem Handelsregister, Bescheid über
die Verleihung der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer, Bescheinigung
über die Verleihung der Betriebsnummer
usw.) vorzulegen.
5. Die Bedingungen der angenommenen
Bestellung beziehen sich ausschließlich
auf diese eine Bestellung, jegliche
sonstigen festen Bedingungen der
Zusammenarbeit, die im vorliegenden
Vertrag nicht festgelegt sind, sind in
gesonderten Nachträgen zum
vorliegenden Vertrag zu vereinbaren.
6. Tritt der Auftragnehmer von der
abgegebenen Bestellung zurück, so zahlt
er dem Auftragnehmer eine einmalige
Entschädigung in der Höhe von 90 %
(neunzig Prozent) des Bruttowertes der
stornierten Bestellung.
§2. Erstellung der elektronischen Datei
mit Produktionsangaben
1.Der Preis für die Ausführung des
Produktes, der Termin und die
Zahlungsbedingungen werden in der
angenommenen Bestellung oder auf der
Grundlage der per E-Mail vorgenommenen
Vereinbarungen festgelegt.
2.Der Preis kann ausschließlich in den im
vorliegenden Vertrag genannten Fällen
oder durch Hinzurechnung der Vergütung
für zusätzliche Leistungen geändert
werden.
3.Mangels anderweitiger Vereinbarungen
der Parteien ist der Auftraggeber
verpflichtet, eine Vorauszahlung in der
Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des in
der Bestellung festgelegten Preises zu
zahlen, und zwar spätestens 3 (drei)
Arbeitstage vor Beginn der Ausführung der
Bestellung.
4.Bei einer Verzögerung bei der o. g.
Vorauszahlung oder anderer
Vorauszahlungen verschiebt sich der
Beginn der Auftragsausführung
entsprechend oder gilt die angenommene
Bestellung als storniert, wobei die
entrichtete Vorauszahlung oder andere
Vorauszahlungen vom Auftragnehmer
gegen die vertragsgemäß vereinbarte
Entschädigung für die Nichterfüllung der
Bestellung aus Verschulden des
Auftraggebers aufgerechnet wird bzw.
werden.
5.Als Zahlungstag gilt der Buchungstag auf
dem Bankkonto des Auftragnehmers oder
das Datum auf der
Zahlungsbescheinigung.
6.Eine Beanstandung befreit den
Auftraggeber nicht von der Pflicht, den
gesamten Preis für das gelieferte Produkt
zu zahlen.
7.Für den Fall der Zahlungsverzögerungen
stimmt der Auftraggeber zu, dass er mit
gesetzlich festgelegten Verzugszinsen
sowie mit zusätzlichen Kosten in
Verbindung mit der Versicherung des mit
dem Auftragnehmer geschlossenen
Vertrages in der Höhe von bis zu 9 % des
Bestellungsvolumens belastet wird (nur bei
Kaufleuten).
§5. Kundenbeanstandungen
1.Der Auftraggeber verpflichtet sich
sicherzustellen, dass die gemäß der
Bestellung ausgeführten Produkte keine
Urheberrechte und Nachbarrechte Dritter
verletzen und der Auftraggeber verpflichtet
sich, bei Verletzung solcher Rechte
gegenüber Dritten die Haftung zu
übernehmen, sowie auf Forderung des
Auftragnehmers eine Erklärung über die
Nichtverletzung der Urheberrechte und der
Nachbarrechte Dritter im Zusammenhang
mit der Bestellung abzugeben.
2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
Ausführung einer angenommenen
Bestellung zu verweigern oder zu
unterbrechen, wenn das Produkt nach
Wissen des Auftragnehmers
Urheberrechte und Nachbarrechte Dritter
verletzten könnte, oder wenn das bestellte
Produkt gegen Rechtsvorschriften, gute
Sitten verstoßen oder religiöse Gefühle
verletzen könnte; dabei verpflichtet sich
der Auftraggeber, den Auftragnehmer von
derartigen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
3.Der Begriff „Arbeitstag“ steht in diesem
Vertrag für einen jeden Wochentag vom
Montag bis Freitag, es sei denn, dass der
jeweilige Tag (in Polen) gesetzlich
arbeitsfrei ist oder ein Tag, an dem die
Banken nicht arbeiten.
§7. Schlussbestimmungen
1.Die Parteien verpflichten sich, alle
Informationen bezüglich des vorliegenden
Vertrages und der Erfüllung der damit
verbundenen Verpflichtungen als
vertrauliche Informationen zu behandeln,
wobei zur Einsicht in die Unterlagen, die
im Zusammenhang mit der Ausführung
des vorliegenden Vertrages stehen, nur
die Parteien oder Personen berechtigt
sind, die über eine schriftliche Vollmacht
einer der Parteien verfügen.
2.Mit der Unterzeichnung des
Bestellformulars oder Akzeptanz seines
Inhalts per E-Mail wird automatisch der
vorliegende Vertrag geschlossen, alle
Änderungen des vorliegenden Vertrages
und Erklärungen bezüglich der Ausführung
des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3.Erklärungen, die sich auf die Ausführung
des vorliegenden Vertrages beziehen,
können ausschließlich von Parteien oder
von Personen abgegeben werden, die
über eine schriftliche Spezialvollmacht zur
Abgabe der jeweiligen Willenserklärung
oder zur Vornahme des jeweiligen
Rechtsgeschäftes verfügen.
4.Benachrichtigungen, Erklärungen und
Schriftverkehr zwischen den Parteien
können per E-Mail oder Telefax übermittelt
werden, doch zu ihrer Wirksamkeit
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müssen sie per Einschreiben mit
Rückschein auf die im Bestellformular
genannten Adressen versenden werden.
5.Bei einer Änderung der Adresse durch die
Partei gelten die Zustellungen auf die im
Bestellformular genannten Adressen als
erfolgt, und zwar bis zu dem Tag, an dem
der Sender die Änderungsanzeige erhalten
hat.
6.Die Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag dürfen auf andere Personen nur
mit Zustimmung der beiden Parteien
übertragen werden.
7.Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen
den Parteien ist das sachlich zuständige
Gericht in Posen.
8.In Angelegenheiten, die durch diesen
Vertrag nicht geregelt sind, finden die
Vorschriften des polnischen Gesetzes
Anwendung, insbesondere des polnischen
Zivilgesetzbuches.
1.Der Terminplan für die Produktausführung
ist in der vom Auftragnehmer
angenommenen Bestellung festgelegt und
darf nach Beginn der Ausführung des
Produktes nicht mehr geändert werden.
2.Bei einer verzögerten Lieferung der
Produktionsdatei durch den Auftraggeber
schiebt der Auftragnehmer den
Liefertermin entsprechend auf.
3.Mangels anderweitiger Vereinbarungen im
Sinne der angenommenen Bestellung ist
der Auftraggeber verpflichtet, das Produkt
samt der Rechnung im Sitz des
Auftragnehmers abzunehmen.
4.Hat der Auftraggeber das Produkt nicht
innerhalb der in der Bestellung
festgelegten Frist abgenommen, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, das Produkt
samt der Rechnung auf Kosten und Risiko
des Auftraggebers zu übersenden.
5.Das Risiko des Abhandenkommens oder
der Beschädigung des Produktes geht
vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber
mit der Übergabe des Produktes über die
Grenzen des Standortes des
Auftragnehmers (d. h. mit der Herausgabe
des Produktes an den Auftraggeber, das
Beförderungsunternehmen usw.) über.
6.Der Auftragnehmer haftet nicht für die
Verspätung, Beschädigung oder das
Abhandenkommen der Sendung mit dem
Produkt während des Transportes.
7.Das Produkt wird ausschließlich und in
eigener Regie vom Auftraggeber
versichert, der Auftragnehmer ist nicht
verpflichtet, Versicherungen dieser Art
abzuschließen.
8.Der Auftragnehmer wird das Produkt
entsprechend einpacken, wobei es auf
eine Kartontube aufgewickelt oder zu
einem Würfel zusammengeklappt und in
eine Kartonbox eingelegt wird, wobei auf
eine Sonderbestellung und auf Kosten des
Auftraggebers eine andere (nicht
standardgemäße, spezielle oder
untypische) Verpackung verwendet
werden kann.
9.Mangels anderweitiger Vereinbarungen
der Parteien erfolgen die Zoll- und
steuerrechtlichen Formalitäten außerhalb
des Standortes der Auftragnehmers vom
Auftraggeber abgewickelt und bezahlt.
10. Kommt es zu einer Verzögerung bei der
Ausführung der Bestellung aus Gründen,
die der Auftragnehmer durch sein Tun
oder Lassen zu verantworten hat, so kann
der Auftraggeber eine Entschädigung für
die Verzögerung verlangen. Bei
Auftraggebern, die Kaufleute sind, liegt die
Höhe der Entschädigung bei nicht mehr
als 10 % des Wertes der jeweiligen
Bestellung.
11. Die Parteien haften nicht für die
Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der
Verpflichtungen aus dem vorliegenden
Vertrag infolge des Eingreifens der
Höheren Gewalt, wenn sie die jeweils
andere Partei unverzüglich schriftlich von
einem solchen Eingriff in Kenntnis gesetzt
haben; mangels einer solchen
Benachrichtigung wird die Haftung der
Partei, die sich auf die Höhere Gewalt
beruft, nicht ausgeschlossen.
12. Die Parteien lassen eine folgende
Differenz bei den Abmessungen der
bestellten Waren zu:
a) Schmuckpapier oder -folie (Canvas,
Airtex, Tapeten, Wallarts) – 0,6%,
b) Textilien (Sublimation) – 1%,
c)Rollvinyle von der Art PCV
(Großformatdruck) – 1,5 %.
§4. Preis, Vorauszahlung,
Zahlungskonditionen
1. Eine Beanstandung muss spätestens
innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab
der Lieferung des Produktes beim
Auftragnehmer erfolgen.
2. Mangels anderweitiger Bestimmungen
der Bestellung führt der Auftragnehmer
die Produkte in normaler
(durchschnittlicher) Qualität aus.
3. Zum Zeitpunkt der Abnahme ist der
Auftraggeber verpflichtet das Produkt
oder die zusätzlichen Leistungen auf ihre
Vereinbarkeit mit der angenommenen
Bestellung und der Spezifikation zu
prüfen.
4. Die Kundenbeanstandungen werden
vom Auftragnehmer innerhalb von 14
(vierzehn) Arbeitstagen ab der
Anmeldung der Beanstandung geprüft,
auf der Grundlage der vom Auftraggeber
gelieferten, kompletten Dokumentation,
darunter der fotografischen
Dokumentation des beanstandeten
Produktes. Je nach Eigenschaften der
Beanstandung kann sich deren Prüfung
verlängern, wovon der Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich in
Kenntnis setzt.
5. Besteht das Produkt aus mehreren
Teilen, so unterliegt nur der Teil mit
Mängeln der Beanstandung.
6. Zwecks Prüfung der Beanstandung kann
der Auftragnehmer vom Auftraggeber
verlangen, die beanstandete Ware zu
liefern, und der Auftraggeber ist
verpflichtet, die Ware oder deren Teil
zum Standort des Auftragnehmers samt
einem Schadensprotokoll (bei einem im
Transport entstandenen Schaden),
unterzeichnet vom
Beförderungsunternehmen zu liefern
(betrifft ausschließlich Kaufleute). Falls
der Auftraggeber die o. g. Pflichten nicht
erfüllt, wird die Beanstandung
abgewiesen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das beanstandete Produkt
bis zur Lieferung an den Auftragnehmer
zu sichern.
7. Falls die Beanstandung des
Auftraggebers nicht innerhalb der
festgelegten Frist angemeldet wird, ist
der Auftragnehmer berechtigt, den
Auftraggeber vom geplanten Termin der
Prüfung der Beanstandung per E-Mail in
Kenntnis zu setzen (betrifft
ausschließlich Kaufleute).
8. Die folgenden Produkte können nicht
beanstandet werden:
a) verblichene, durch unsachgemäße
Montage oder nicht
bestimmungsgerechte Nutzung
beschädigte Produkte, Produkte, die
beschädigt wurden, indem sie
unsachgemäß benutzt oder langfristig
den Witterungseinflüssen ausgesetzt
waren,
b) Produkte, die vom Auftraggeber während
der Montage oder Verarbeitung
vernichtet, beschädigt oder umgearbeitet
worden sind,
c) im Transport vernichtete oder
beschädigte Produkte, wenn die
Beschädigungen nicht im CMR oder in
einem Schadensprotokoll erwähnt noch
dem Beförderer oder dem Spediteur
angemeldet worden sind,
d) Produkte, die im Transport wegen einer
nicht sachgemäßen Verpackung durch
den Auftraggeber vernichtet oder
beschädigt worden sind
(Beanstandungsverfahren), oder die
zuvor vom Auftraggeber und dann
gemäß seinen Anweisungen verpackt
worden sind, oder wenn sie vom
Auftraggeber im offenen Format
versendet worden sind,
e) Produkte, die mechanisch beschädigt
worden sind (betrifft Werbesysteme),
f) Produkte, die als standardmäßige
Drucke gelten.
9. Beanstandungen bezüglich der
Farbgebung wird ausschließlich bei
Abweichungen der Farben gegenüber
dem Probedruck im Sinne des § 2 Ziff.
4.-7. stattgegeben. Die auf dem
Bildschirm zu sehende Farbgebung ist
keine Grundlage für eine
Kundenbeanstandung.
10. Es werden folgenden Beanstandungen
nicht angenommen:
a) bezüglich der Farbgebung für
Bestellungen aus zwei unterschiedlichen
Zeitpunkten,
b) wenn die Farbgebung des Ausdrucks mit
der übersendeten Quelldatei nicht
übereinstimmt, wenn sie im offenen
Format übermittelt worden ist,
c) wenn die Quelldatei in einem anderen
Format als CMYK gespeichert worden
ist,
d) wenn der Bestellung kein Cromalin
beigefügt oder die Farben nicht gemäß
den PANTONE-Bibliotheken festgelegt
worden sind.
11. Falls die Bestellung unter Einsatz der
vom Auftragnehmer gelieferten
Materialien ausgeführt wird, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, einen
ausreichenden Vorrat dieses Materials
sicherzustellen. Die Größe des Vorrats
wird jedes Mal vom Auftragnehmer nach
der Abgabe der Bestellung festgelegt,
unter Berücksichtigung der Art der
Bestellung und des erforderlichen
Materials. Der Auftragnehmer haftet
nicht für die Qualität der vom
Auftraggeber für den Einsatz gelieferten
Materialien noch für die Qualität der
unter Einsatz dieser Materialien
ausgeführten Drucke. Der
Auftragnehmer haftet auch für die Abfälle
nicht, die während der Produktion
entstehen noch für zusätzliche Drucke,
die während der Produktion auf
anvertrautem Material entstehen.
12. Wird der Beanstandung stattgegeben, so
liefert der Auftragnehmer dem
Auftraggeber ein mangelfreies Produkt
ohne unnötige Verzögerungen.
13. Nach Anmeldung der Beanstandung ist
der Auftraggeber berechtigt, eine
umgehende Korrektur des Produktes zu
verlangen. Für den Fall, dass die
Beanstandung als unbegründet
abgewiesen wird, verpflichtet sich der
Auftraggeber alle Kosten im
Zusammenhang mit der Erstellung und
Lieferung des korrigierten Produktes zu
erstatten.
14. Die Kosten einer unbegründeten
Beanstandung belasten den
Auftraggeber in voller Höhe.
15. Die Parteien vereinbaren, die
Schadensersatzhaftung des
Auftragnehmers wird auf den Wert des
von den Parteien geschlossenen
Vertrages eingeschränkt.
§6. Sonstige Bestimmungen
1. Die elektronische Datei mit Produktionsoder Leistungsangaben
(Produktionsdatei) ist vom Auftraggeber
gemäß der anzunehmenden
Zusammenstellung und der beigelegten
Spezifikation zu erstellen, sonst haftet der
Auftragnehmer nicht für die
auftragsgerechte Ausführung,
insbesondere in Bezug auf die Qualität
und Farbgebung der Ausdrucke.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Auftragnehmer innerhalb einer
angemessenen, für die termingerechte
Ausführung der Bestellung erforderlichen
Frist, die Produktionsdatei in einem der
vereinbarten Formate per Post
(Kurierdienst), per E-Mail oder auf einen
FTP-Server (File Transfer Protocol) zu
übermitteln, er ist auch verpflichtet, den
Auftragnehmer von der Versendung der
Datei in Kenntnis zu setzen.
3. Eine zusätzliche Vergütung für die vom
Auftragnehmer vorgenommenen, mit dem
Auftraggeber vereinbarten oder
unerlässlichen Änderungen der
Produktionsdatei wird dem in Rechnung
gestellten Preis für die Ausführung des
Produktes hinzugerechnet.
4. Im Falle eine Einzelbestellung, bei dem
der vereinbarte Bruttopreis den Betrag von
250,00 EUR (in Worten:
zweihundertfünfzig EUR 00/100) beträgt,
kann der Auftraggeber einen kostenlosen
Probeausdruck auf einer maximalen
Fläche von bis zu 0,2 m2 verlangen; bei
Bestellungen im kleineren Wert wird der
Probeausdruck dem in Rechnung
gestellten Preis für die Produktausführung
hinzugerechnet.
5. Werden gegenüber dem Probeausdruck
keine Vorbehalte durch den Auftraggeber
bis zum Zeitpunkt der
Produktionseinleitung angemeldet, so gilt
dies als Freigabe der Produktion gemäß
dem Probeausdruck; dies trifft
insbesondere auf die Farbgebung zu.
6. Beanstandungen zum fertigen Produkt
werden ausschließlich auf der Grundlage
der Bestellung, des Probedrucks und der
Angaben aus der beim Auftragnehmer
befindlichen Produktionsdatei geprüft.
7. Hat der Auftraggeber keine
Beanstandung im Sinne des § 5
angemeldet, dann ist der Auftragnehmer
nach 30 (dreißig) Tagen ab der
Ausführung der Bestellung berechtigt, die
von ihm aufbewahrten Probeausdrucke
und Produktionsdateien zu beseitigen.
§3. Produktausführung – Terminplan,
Versendung und Abnahme des Produktes
oder der Leistungen